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Warum wird Intellektuelles Eigentum missbraucht?

Dieser Eintrag stammt von Dr. Jan Hachenberger Am 5.12.2007 @ 13:52 In Intellektuelles Eigentum | Keine Kommentare

Liebe Leser,

im letzten Blog habe ich aufgezeigt, warum die unrechtmäßige Anneignung von Intellektuellem Eigentum besonderes einfach ist. Heute möchte ich die Beweggründe der Schädiger hinterfragen. Im Wesentlichen lassen sich drei Zielsetzungen für Missbrauch ausmachen:

  1. Monetäre Ziele

Monetäre Missbrauchsziele kann man auf folgenden Nenner bringen: Diskretionäre Handlungsspielräume werden zur Abschöpfung von Produzentenrente opportunistisch ausgenutzt. Das bedeutet, dass Schädiger versuchen, sich den aus impliziten und expliziten Nutzenerwartungen abgeleiteten Marktwert intellektueller Güter anzueignen und an positiven externen Effekten aus der Güterverwertung zu partizipieren. Dies geschieht jedoch eigennützig, gegen den Willen und ohne angemessene Entlohnung beziehungsweise Entschädigung der Rechteinhaber. Darin eingeschlossen ist einmal der Aspekt, dass Interessenten mit der unerlaubten Appropriation geistiger Leistungen beab­sichtigen, Kosten für die Entwicklung oder Anschaffung von marktgängigem, reputierlichem und/oder hoch empirischem Intellektuellem Eigentum einzusparen. Zum anderen können fremde innovative und kreative Werke in die Herstellung substitutiver Vervielfältigungsstücke einfließen. Treffen Imitatoren beziehungsweise Produktfälscher mit entsprechenden Angeboten auf eine wirksame Nachfrage, nehmen die Investitionsrenditen der Rechteinhaber ab.

  1. Wettbewerbsstrategische Zielsetzungen

Daneben gibt es eine Reihe wettbewerbsstrategischer Missbrauchsziele, die zum Teil in­direkt oder zeitverzögert monetäre Konsequenzen nach sich ziehen können. Sobald Schädiger Abnehmer für Raubkopien und Imitate gewinnen, bauen sie ihre Marktanteile aus und reduzieren die Nutzung von Originalen, respektive die Marktanteile von Rechteinhabern. In engem Zusammenhang mit dieser Zielsetzung kann man folgern, dass sich durch Adoption und Imitation geistiger Leistungen ex ante Unsicherheiten hinsichtlich des Innovationserfolgs und nicht zuletzt Risiken der Markterschließung und -durchdringung mindern lassen. Hinzu kommt, dass der Diebstahl und die missbräuchliche Nutzung intellektueller Ressourcen die Möglichkeit bietet, Monopole zu umgehen, die durch innovative Pionierführerschaft oder rechtliche Absicherung der Verfügungsrechteautonomie entstanden sind. Wettbewerber, die bislang nicht die Märkte beziehungsweise Marktsegmente von Originalanbietern bedienen, werden zudem in die Lage versetzt,

  • künstlich geschaffene, zum Beispiel über rechtliche Schutzfristen,
  • ressourcenabhängige, zum Beispiel manifestiert in den Fähigkeiten und dem Know-how der Mitarbeiter, und/oder
  • ökonomisch induzierte, zum Beispiel als Folge von Skaleneffekten,

Markteintrittsbarrieren abzubauen. Darüber hinaus kann Missbrauch auf die Entwick­lung neuer intellektueller Wirtschaftsgüter ausgerichtet sein, mit denen sich später neue Märkte oder Marktsegmente erschließen lassen.

  1. Aufmerksamkeitsökonomische Aspekte

Auch das Nachgehen eines Hobbys, Selbstdarstellung, die Erlangung von Ruhm und Pro­minenz sowie persönliche Herausforderung bei Manipulations- und Kompromittierungsversuchen können Ziele des Missbrauchs intellektueller Leistungen sein. In diese Zielkategorie fällt nicht zuletzt der Aspekt der freien Weitergabe unerlaubt angeeigneter und vervielfältigter Ergebnisse geistiger Arbeit an Dritte.


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