Archive für Januar 2008

Schutztechnologien für Intellektuellles Eigentum

Liebe Leser,

Der Schutz intellektueller Ressourcen mit technischen Hilfsmitteln kann geschichtlich weit zurückverfolgt werden. Als eine der ältesten Schutztechniken gilt die Skytale von Sparta (circa 500 vor Christus), die zur Übermittlung vertraulicher militärischer Nachrichten eingesetzt wurde. Für den gleichen Zweck entwickelten deutsche Kryptologen die im zweiten Weltkrieg bekannt gewordene Chiffriermaschine Enigma. Die Einsatzziele solcher Kryptografie- beziehungsweise Steganografieverfahren haben sich im Laufe der Zeit nicht wesentlich geändert. Im Grunde geht es darum, die Diffusion sensibler und werthaltiger Information, zum Beispiel geschäftliche Geheimnisse, auf einen fest­gelegten Personenkreis zu beschränken. Unberechtigten Dritten will man die Inter­pre­tation und Verwertung der Information per se verunmöglichen (Nutzungskontrolle).

Doch das ist nicht der einzige Einsatzbereich von Schutztechnologien. Sie lassen sich auch zur Behinderung und Detektion der missbräuchlichen Appropriation geistiger Leistungen verwenden (Zugangskontrolle). Einige Zugangs- und Zugriffstechnologien, die für die Authentifizierung berechtigter Personen sowie für die Identifizierung und Analyse von Missbrauchsversuchen geeignet sind, werden später noch vorgestellt. Wiederum andere technische Schutzmechanismen können auf die Überwachung der Modifikation und Vervielfältigung innovativer und kreativer Werke (Veränderungs- und Diffusionskontrolle) zielen. Dies manifestiert sich unter anderem darin, dass

  • Raubkopien sofort nach dem Reproduktionsvorgang oder nach einer gewissen Zeit unbrauchbar werden,
  • Imitate und Plagiate sich von Originalen unterscheiden, was die Schadensaufklärung vereinfachen soll, oder
  • der Reproduktionsaufwand erhöht wird, so dass er in keinem ökonomisch akzeptablen Verhältnis zum Nutzen von Produktfälschungen beziehungsweise zu den Opportunitätskosten der erlaubten Aneignung steht.

Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Eigentümer und Urheber versuchen mit Hilfe tech­nischer Schutzmechanismen, die Ausübung von Verfügungsrechten an ihren Ergebnissen schöpferischer Arbeit durch unbefugte Dritte zu unterbinden und/oder solches Verhalten festzustellen. Die jeweiligen Vorkehrungen dienen insbesondere dazu, Missbrauch so zu erschweren und seine Aufdeckung zu beschleunigen, dass die damit verbundenen Kosten und Risiken hoch sind und vor Schädigungsversuchen abschrecken. Man will auf diese Weise die Bereitschaft von Interessenten erhöhen, intellektuelle Güter von verfügungsberechtigten Marktakteuren kostenpflichtig zu beziehen. Gleichzeitig sollen Konsumenten und Wettbewerber in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, erlaubt oder unerlaubt erworbene Güter in schädigender Absicht zu nutzen, zu reproduzieren und weiterzu­geben. Technischer Schutz stimmt in diesen Punkten mit den Ein­satzzielen von Gesetzen überein. Gleichwohl entstehen Rechteinhabern aus dem Missbrauch ihrer technisch geschützten intellektuellen Güter keine Entschädigungsansprüche für eventuell auftretende Nutzenverluste. Dazu bedarf es notwendigerweise der Flankierung durch juristische Vorkehrungen.

Da Entwicklungen bei technischen Verfahren zum Schutz von Intellektuellem Eigentum einer hohen Dynamik unterliegen und vielfältig sind, kann dieser Abschnitt nur einen Überblick über einige der derzeit aktuellsten Protektions- und Detektions­technologien bieten. Zur Vereinfachung ihrer anschließenden ökonomischen Beurteilung wird dabei auf die zuvor getroffene Systematisierung der Kontrollfunktionen zurückgegriffen.

Zugangskontrolle

Für das Management der Zugriffsrechte auf schöpferische Leistungen lassen sich verschiedene Technologien einsetzen. Zu den einfachsten und weit verbreiteten Lösungen zum Schutz massenmarktfähiger Ergebnisse geistiger Arbeit gehören softwaregestützte Abfragen von Schlüsselinformationen, zum Beispiel Registriernummern und Kennwörter. Akteure, die über diese Informationen verfügen, erhalten nach deren Eingabe Zugang zu definierten Bereichen intellektueller Ressourcen. Ein weiteres Verfahren zur Perso­nen­­authentifizierung ist die Prüfung physischer Schlüsselträger wie CDs, Disketten, Dongel oder Speicherkarten. Besitzer dieser Schlüsselträger müssen, um geschützte Ergebnisse geistiger Arbeit einsehen zu können, diese zuvor von speziellen Geräten auslesen lassen. Stimmt die darauf enthaltene Registrierung mit der im System gespeicherten Kennung überein, wird der Zugang freigegeben. Der Vorteil gegenüber rein informativen Schlüsseln besteht im geringeren Risiko des Vergessens und der unkontrollierten Diffusion von Schlüsselinformationen. Als nachteilig kann sich der Transport der Schlüsselträger zwischen verschiedenen Zugangspunkten erweisen, zum Beispiel der Wechsel von Dongeln zwischen mehreren Computern. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass Lesegeräte in der Regel nicht zwischen vervielfältigten oder weitergegebenen physischen Schlüsselträgern unterscheiden können. Um diese Pro­bleme aufzuheben, wurde in jüngerer Vergangenheit damit begonnen, individuell verschiedene Körpermerkmale von Personen zur Authentifizierung heranzuziehen.

Daneben existieren nicht minder relevante Technologien, deren Aufgabe es ist, das Eindringen in Computernetzwerke zum unberechtigten Zugriff auf darin abgelegte intellektuelle Ressourcen auszuschließen. Dazu zählen unter anderem so genannte Firewalls. Diese Systeme vergleichen die bei jedem Netzwerkzugriff mitgelieferten Informationen

  • zu angeforderten Inhalten, zum Beispiel Programme, Datensätze und Dokumente,
  • zur Nutzeridentität, zum Beispiel der Name des Anwenders, und/oder
  • zum Zugangspunkt, zum Beispiel die Seriennummer des Nutzerterminals.

Können die so gesammelten Informationen nicht verifiziert werden, bleiben geschützte Netzwerkbereiche gesperrt. Als Ergänzung oder Alternative zu Firewall-Lösungen bieten Intrusion Detection-Programme Möglichkeiten, die unautorisierte Nutzung von Netzwerken zu diagnostizieren. Diese Programme suchen gezielt nach Abnormitäten im Regelbetrieb der Datenverarbeitung, verfolgen deren Ursachen und Wirkungen und bestimmen den Ausgangspunkt der Normwidrigkeit.

Nutzungskontrolle

Neben der Zugangskontrolle eignen sich verschiedene Authentifizierungstechnologien auch zur Überwachung der Nutzung und Veränderung intellektueller Güter. So kann etwa das Recht auf die Einsichtnahme in Programmquellcode oder das Kopieren von Musik-CDs von der Eingabe einer Kennung abhängig gemacht werden. Als geeignete Technologie für die Absicherung der Distribution von Informationen in ungeschützten oder nur schwer zu schützenden Kanälen und für die Kontrolle des Konsums werthaltiger Geistesleistungen gilt die Kryptografie. Hierbei werden Text-, Bild- und Tondokumente vom Sender vor der Weitergabe über spezielle, zumeist hochkomplexe mathematische Algorithmen codiert. Nur ausgewählte Empfänger, die für die Nutzung bezahlt oder anderweitig eine Nutzungsberechtigung erwirkt haben, erhalten den Algorithmus und die notwendigen Technologien zur Decodierung. Nutzer, denen der Algorithmus unbekannt ist, sollten theoretisch nicht in der Lage sein, die verschlüsselten intellektuellen Ressourcen zu interpretieren. Ein hinlänglich bekanntes Beispiel für den kommerziellen Einsatz von Kryptoverfahren ist das deutsche Pay-TV-Programm Premiere World.

Veränderungs- und Diffusionskontrolle

Eine neue und in der Praxis noch wenig verbreitete Schutztechnologie wird in der Literatur unter dem Begriff digitale Wasserzeichen diskutiert. Hierbei handelt es sich um Zusatzdaten, die man in digitalen Medieninhalten oder Fragmenten davon für Nutzer gewöhnlich nicht wahrnehmbar versteckt. Bei unzulässigen Handlungen, zum Beispiel im Zuge der Herstellung von Raubkopien, werden bestimmte Merkmale der Wasserzeichen verändert. Auf diese Weise lassen sich digitale Repliken identifizieren und originale intellektuelle Güter eindeutig einem Urheber zuordnen. Unter Hinzuziehung spezieller Prüfmechanismen ist es mit dieser Technologie außerdem möglich, den Werdegang digitaler Kopien über mehrere Kopierphasen (erste Kopie, Kopie der ersten Kopie) bis zum Original zurückzuverfolgen, um so Hinweise auf die Identität von Schädigern zu erlangen. Darüber hinaus können einmal identifizierte Raubkopien auf vernetzten Computern automatisch gelöscht oder zerstört werden. Zur technischen Unterstützung eines solchen Vorgehens bietet sich der Einsatz Intelligenter Agenten an. Ursprünglich für die Informa­tions­suche in umfänglichen Datenbanken konzipiert, lassen sich diese Programme derart umfunktionieren, dass sie

  • in Computernetzwerken nach veränderten digitalen Wasserzeichen fahnden,
  • gemäß einer Eskalationsstrategie Rechteinhabern Schadensinformationen liefern und
  • nicht autorisierte Vervielfältigungsstücke unbrauchbar machen.

Folgende Tabelle fasst die zuvor genannten technischen Schutzmechanismen für Intellektuelles Eigentum zusammen. Sie enthält auch exemplarisch ausgewählte Anwendungsbeispiele, die in der weiteren Analyse selektiv vertieft werden.