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24.1.2008 von Dr. Jan Hachenberger.
Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Eigentümer und Urheber versuchen mit Hilfe technischer Schutzmechanismen, die Ausübung von Verfügungsrechten an ihren Ergebnissen schöpferischer Arbeit durch unbefugte Dritte zu unterbinden und/oder solches Verhalten festzustellen. Die jeweiligen Vorkehrungen dienen insbesondere dazu, Missbrauch so zu erschweren und seine Aufdeckung zu beschleunigen, dass die damit verbundenen Kosten und Risiken hoch sind und vor Schädigungsversuchen abschrecken. Man will auf diese Weise die Bereitschaft von Interessenten erhöhen, intellektuelle Güter von verfügungsberechtigten Marktakteuren kostenpflichtig zu beziehen. Gleichzeitig sollen Konsumenten und Wettbewerber in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, erlaubt oder unerlaubt erworbene Güter in schädigender Absicht zu nutzen, zu reproduzieren und weiterzugeben. Technischer Schutz stimmt in diesen Punkten mit den Einsatzzielen von Gesetzen überein. Gleichwohl entstehen Rechteinhabern aus dem Missbrauch ihrer technisch geschützten intellektuellen Güter keine Entschädigungsansprüche für eventuell auftretende Nutzenverluste. Dazu bedarf es notwendigerweise der Flankierung durch juristische Vorkehrungen.
Da Entwicklungen bei technischen Verfahren zum Schutz von Intellektuellem Eigentum einer hohen Dynamik unterliegen und vielfältig sind, kann dieser Abschnitt nur einen Überblick über einige der derzeit aktuellsten Protektions- und Detektionstechnologien bieten. Zur Vereinfachung ihrer anschließenden ökonomischen Beurteilung wird dabei auf die zuvor getroffene Systematisierung der Kontrollfunktionen zurückgegriffen.
Zugangskontrolle
Für das Management der Zugriffsrechte auf schöpferische Leistungen lassen sich verschiedene Technologien einsetzen. Zu den einfachsten und weit verbreiteten Lösungen zum Schutz massenmarktfähiger Ergebnisse geistiger Arbeit gehören softwaregestützte Abfragen von Schlüsselinformationen, zum Beispiel Registriernummern und Kennwörter. Akteure, die über diese Informationen verfügen, erhalten nach deren Eingabe Zugang zu definierten Bereichen intellektueller Ressourcen. Ein weiteres Verfahren zur Personenauthentifizierung ist die Prüfung physischer Schlüsselträger wie CDs, Disketten, Dongel oder Speicherkarten. Besitzer dieser Schlüsselträger müssen, um geschützte Ergebnisse geistiger Arbeit einsehen zu können, diese zuvor von speziellen Geräten auslesen lassen. Stimmt die darauf enthaltene Registrierung mit der im System gespeicherten Kennung überein, wird der Zugang freigegeben. Der Vorteil gegenüber rein informativen Schlüsseln besteht im geringeren Risiko des Vergessens und der unkontrollierten Diffusion von Schlüsselinformationen. Als nachteilig kann sich der Transport der Schlüsselträger zwischen verschiedenen Zugangspunkten erweisen, zum Beispiel der Wechsel von Dongeln zwischen mehreren Computern. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass Lesegeräte in der Regel nicht zwischen vervielfältigten oder weitergegebenen physischen Schlüsselträgern unterscheiden können. Um diese Probleme aufzuheben, wurde in jüngerer Vergangenheit damit begonnen, individuell verschiedene Körpermerkmale von Personen zur Authentifizierung heranzuziehen.
Daneben existieren nicht minder relevante Technologien, deren Aufgabe es ist, das Eindringen in Computernetzwerke zum unberechtigten Zugriff auf darin abgelegte intellektuelle Ressourcen auszuschließen. Dazu zählen unter anderem so genannte Firewalls. Diese Systeme vergleichen die bei jedem Netzwerkzugriff mitgelieferten Informationen
Können die so gesammelten Informationen nicht verifiziert werden, bleiben geschützte Netzwerkbereiche gesperrt. Als Ergänzung oder Alternative zu Firewall-Lösungen bieten Intrusion Detection-Programme Möglichkeiten, die unautorisierte Nutzung von Netzwerken zu diagnostizieren. Diese Programme suchen gezielt nach Abnormitäten im Regelbetrieb der Datenverarbeitung, verfolgen deren Ursachen und Wirkungen und bestimmen den Ausgangspunkt der Normwidrigkeit.
Nutzungskontrolle
Neben der Zugangskontrolle eignen sich verschiedene Authentifizierungstechnologien auch zur Überwachung der Nutzung und Veränderung intellektueller Güter. So kann etwa das Recht auf die Einsichtnahme in Programmquellcode oder das Kopieren von Musik-CDs von der Eingabe einer Kennung abhängig gemacht werden. Als geeignete Technologie für die Absicherung der Distribution von Informationen in ungeschützten oder nur schwer zu schützenden Kanälen und für die Kontrolle des Konsums werthaltiger Geistesleistungen gilt die Kryptografie. Hierbei werden Text-, Bild- und Tondokumente vom Sender vor der Weitergabe über spezielle, zumeist hochkomplexe mathematische Algorithmen codiert. Nur ausgewählte Empfänger, die für die Nutzung bezahlt oder anderweitig eine Nutzungsberechtigung erwirkt haben, erhalten den Algorithmus und die notwendigen Technologien zur Decodierung. Nutzer, denen der Algorithmus unbekannt ist, sollten theoretisch nicht in der Lage sein, die verschlüsselten intellektuellen Ressourcen zu interpretieren. Ein hinlänglich bekanntes Beispiel für den kommerziellen Einsatz von Kryptoverfahren ist das deutsche Pay-TV-Programm Premiere World.
Veränderungs- und Diffusionskontrolle
Eine neue und in der Praxis noch wenig verbreitete Schutztechnologie wird in der Literatur unter dem Begriff digitale Wasserzeichen diskutiert. Hierbei handelt es sich um Zusatzdaten, die man in digitalen Medieninhalten oder Fragmenten davon für Nutzer gewöhnlich nicht wahrnehmbar versteckt. Bei unzulässigen Handlungen, zum Beispiel im Zuge der Herstellung von Raubkopien, werden bestimmte Merkmale der Wasserzeichen verändert. Auf diese Weise lassen sich digitale Repliken identifizieren und originale intellektuelle Güter eindeutig einem Urheber zuordnen. Unter Hinzuziehung spezieller Prüfmechanismen ist es mit dieser Technologie außerdem möglich, den Werdegang digitaler Kopien über mehrere Kopierphasen (erste Kopie, Kopie der ersten Kopie) bis zum Original zurückzuverfolgen, um so Hinweise auf die Identität von Schädigern zu erlangen. Darüber hinaus können einmal identifizierte Raubkopien auf vernetzten Computern automatisch gelöscht oder zerstört werden. Zur technischen Unterstützung eines solchen Vorgehens bietet sich der Einsatz Intelligenter Agenten an. Ursprünglich für die Informationssuche in umfänglichen Datenbanken konzipiert, lassen sich diese Programme derart umfunktionieren, dass sie
Folgende Tabelle fasst die zuvor genannten technischen Schutzmechanismen für Intellektuelles Eigentum zusammen. Sie enthält auch exemplarisch ausgewählte Anwendungsbeispiele, die in der weiteren Analyse selektiv vertieft werden.

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